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Unsere AGB

Wir möchten darauf hinweisen, dass die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle unsere Dienstleistungen gelten. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen über unsere Leistungen und Bedingungen enthalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

 

ML Transporte & Entsorgung

Inhaber: Marc Lüneburger

Rübezahlweg 12, 44339 Dortmund

 

und ihren Kunden.

 

Sie gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

 

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

 

§2 Leistungen

 

ML Transporte & Entsorgung erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:

    •    Haushaltsauflösungen

    •    Entrümpelungen

    •    Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen

    •    Transporte und Umzüge

    •    Reinigungsarbeiten

    •    Demontage- und Rückbauarbeiten

    •    Haus- und Gartenarbeiten

 

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

 

 

§3 Vertragsschluss

 

Ein Vertrag kommt zustande durch:

    •    schriftliche Angebotsannahme (E-Mail, Messenger, schriftlich) oder

    •    mündliche Zusage nach Angebotserstellung.

 

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

 

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und verstehen sich in Euro.

 

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Leistungserbringung sofort fällig.

 

Anzahlung

 

Ab einem Angebotswert von 1.500 € ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten.

 

Die Anzahlung muss spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.

 

Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, ist ML Transporte & Entsorgung berechtigt, den Termin neu zu vergeben oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

    •    Zugänge frei und begehbar sind

    •    erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) rechtzeitig vorliegen

    •    Strom, Wasser und Beleuchtung – sofern erforderlich – verfügbar sind

 

Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung wird gesondert berechnet.

 

 

§6 Terminabsagen und Rücktritt

 

a) Absage durch den Kunden

 

Bei Absage eines verbindlich vereinbarten Termins gelten folgende Regelungen:

    •    bis 7 Tage vor Termin: kostenfrei

    •    6 bis 3 Tage vor Termin: 30 % des Auftragswertes

    •    ab 2 Tage vor Termin oder Nichterscheinen: 50 % des Auftragswertes

 

Bereits geleistete Anzahlungen werden entsprechend angerechnet.

 

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

 

 

b) Rücktritt durch ML Transporte & Entsorgung

 

ML Transporte & Entsorgung ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

    •    die Anzahlung nicht fristgerecht eingeht

    •    höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, extreme Witterung) vorliegt

 

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

 

 

§7 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

 

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

 

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn:

    •    der Kunde ausdrücklich verlangt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wird

    •    und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.

 

Ein entsprechender Hinweis erfolgt im Angebot oder Auftrag.

 

 

§8 Haftung

 

ML Transporte & Entsorgung haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

 

Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

 

Keine Haftung besteht für:

    •    Schäden an bereits beschädigten Gegenständen

    •    versteckte Mängel

    •    vom Kunden nicht geräumte oder gesicherte Bereiche

 

 

§9 Eigentumsvorbehalt / Entsorgungsgut

 

Zur Entsorgung überlassene Gegenstände gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, als zur Verwertung freigegeben.

 

Wertgegenstände sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten zu sichern.

 

 

§10 Schlussbestimmungen

 

Es gilt deutsches Recht.

 

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von ML Transporte & Entsorgung.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

 

Stand der AGB

 

Stand: Dezember 2025

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